Entsorgung
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Unser Service

Entsorgung
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Bauschutt:

Machen Sie sich vor der Entsorgung ein Bild von Ihrem Bauschutt und welche unterschiedlichen Materialien Sie entsorgen wollen. Sind zum Beispiel Mörtel, Putz, Ziegel und Steine Hauptbestandteil, kann das Material ohne Sortierung einem möglichen Wiederverwendungszweck zugefügt werden.
In den letzten Jahren sind die Anforderungen für die Entsorgung von Bauschutt enorm
angestiegen. Es wird immer mehr Wert darauf gelegt, welche Stoffe im Bauschutt enthalten sind. Störstoffe wie Kunststoffe, Asche, Kohle, Schlacke, Bitumen, Asbest, Epoxidharze, Brandschutt dürfen eben sowenig wie Holz, Gras, Laub, Moos etc. nicht mehr enthalten sein.

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Gartenabfall:

Gartenabfälle und Laub werden von uns einer Wiederverwertung in einer Kompostanlage zugeführt.
Wichtig: Bitte beachten Sie, das die Gartenabfälle – wie zum Beispiel Gras oder Laub – nicht in Müllsäcke verpackt sein dürfen, bzw. nicht an-kompostiert sein dürfen.
Folgendes Grüngut / folgende Gartenabfälle entsorgen wir für Sie:
Gras, Rasen, Rasenschnitt, Bäume,
Baumschnitt und andere Pflanzen,
Laub, Hecken und Sträucher
Auch bei der Entsorgung von Gartenabfällen haben wir verschiedene Container-Ausführungen mit variierendem Füllvermögen – Sie können zwischen Mulden oder Absetzcontainer wählen.

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Baumischabfall:

Zum Baumischabfall zählen alle gemischten Abfälle, die bei Bau- und Renovierungsmaßnahmen, sowie Sanierungs- und Abrissarbeiten entstehen. Das Gemisch umfasst dabei nicht-mineralische, aber auch einen geringen Anteil (<5%) mineralischer Bestandteile. Aus diesem Grund sind die Baumischabfälle nicht mit Bauschutt gleichzusetzen, da Bauschutt ausschließlich aus mineralischen Materialien besteht.

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Erdaushub:

Erde, Kies oder Sand müssen bei der Entsorgung sortenrein sein, andernfalls ist eine Vor-
Sortierung unsererseits mit Mehrkosten für Ihre Entsorgung verbunden. Des Weiteren dürfen Humus, Oberboden und Asphaltaufbruch nicht dem Aushub angehören – diese müssen ebenfalls gesondert entsorgt werden.

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Holz:

Bauholz Klasse I bis III:
Innentüren, Fussbodenbretter usw.
Holz Klasse IV:
z.B. Bahnschwellen usw.

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Verpackungen:

Verpackungsabfälle bestehen meist aus Pappe und Plastik – natürlich fallen diese
Verpackungsabfälle nicht nur im Handel an, auch bei Privatpersonen, wenn Wohnungen
entrümpelt oder aufgelöst werden. Bei einem Großteil der Verpackungen handelt es sich um Plastik, Blisterverpackungen, Sichtverpackungen, Kartons aller Größen und Formen und Verpackungsstyropor und Styroporchips.
Achten Sie bei der Entsorgung darauf, dass die Abfälle sortenrein vorliegen –
Glas, Holz, Metall oder ähnliche Materialien dürfen nicht dabei sein – das Trennen im nachhinein treibt den Preis nur unnötig in die Höhe.
Sie brauchen als Gewerbetreibender den Nachweis über eine fach- umweltgerechte Entsorgung Ihres Verpackungsmaterials ?
Überhaupt kein Problem, sprechen Sie uns an.

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gemischte Siedlungsabfälle:

Siedlungsabfall muss fachgerecht entsorgt werden. Durch eine richtige Entsorgung können weitere Rohstoffe gespart werden, da Siedlungsabfall recycelbar ist. Die richtige Entsorgung und Verwertung von Siedlungsabfall mindert aber auch das Müllaufkommen und spart Energie für die Vernichtung des Abfalls.
Verbundverpackungen Kunststoffe wie z.B. Plastik, Textilien, leichte Metalle, Styropor,
Folien, Gemische aus Holz, Dosen, Tüten, Kunststoff, Pappe oder Papier
Einwegpaletten, Holzkisten, Kunststoffrohre, Zellstoffabfälle.

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Asbest / Mineralwolle:

Muss in Spezialsäcke verpackt werden, diese sind bei uns erhältlich.
Des Weitern muss ein Übernahme -und Begleitschein erstellt werden.
Sprechen Sie uns an – wir sorgen für die richtige Entsorgung.
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Gewerbeabfall:

Unter „Gewerbemüll“ sind sämtliche Abfälle kategorisiert, die bei Unternehmen anfallen. Sprechen Sie uns persönlich an – auch für Ihren Fall haben die passende Lösung.
Im Rahmen einer angepassten Abfallberatung entwickeln wir für Sie das best-mögliche, kosten-effektivstes Gesamtkonzept.